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you have found one of europes best van rental services
conveniently located close to duesseldorf, amsterdam, cologne brussels, frankfurt international airports.
we feature brand new tourvans, customised for the touring professional.
just check these pages and see for yourself.

these are original pictures of our tourvans. we feature two different models : PREMIUM and LUXURY. 

all are 8 or 9 seaters, have automatic transmission and are 7.11m long

all vans have diesel engines with the best environmental standards possible. 

they are registered to low emission zones and are able to enter them at the lowest possible cost.

our vans have the latest safety and comfort features so we can provide you a safe and pleasant journey.

the top seven pictures are from the luxury models, pack a huge backline and luggage of nine people easily.
if you are on the fancy side of travel, this is the most high end van you will encounter on the road.

the eight photos of our premium xl vans are on the bottom. these vans are brand new 2024 models.

klick on every image to get a bigger view :

Austattung / Features

Ausstattung unserer Premium XL-Sprinter

  • Baujahr 2024, Euro 6C mit AdBlue
  • 9-Gang Automatikgetriebe – bester Verbrauch!
  • langer Radstand (7m Gesamtlänge)
  • 3-3-3 Bestuhlung als Bänke, USB-C Lademöglichkeit an jeder Sitzbank
  • Klimaanlage
  • Einparkhilfe mit 360° Kamera
  • LED Scheinwerfer
  • Autoradio mit AUX/ USB-C IN/ Apple Car Play/ Android Auto
  • Fahrerkomfortsitz
  • Tempomat
  • Diebstahlsgeschützter und sicherer Laderaum mit Rampe
  • Vollkasko mit 1500 EUR Selbstbeteiligung
  • Teilkasko mit 500 EUR Selbstbeteiligung
  • und sind selbstverständlich ordnungsgemäß versichert

Ausstattung unserer SCHWARZEN LUXURY XL-Sprinter

  • Baujahr 2021, Euro 6C mit AdBlue
  • Automatikgetriebe, 7G-tronic
  • langer Radstand, 7m Gesamtlänge
  • 3-3-3 Bestuhlung als Einzelsitze mit Armlehnen, extra USB-C Ports
  • Klimaanlage
  • Einparkhilfe mit 360° Kamera
  • LED Scheinwerfer
  • Mercedes Entertainment System
  • Flatscreen
  • Fahrerkomfortsitz
  • Tempomat
  • Schwarzglas im Fond
  • Diebstahlgeschützter und sicherer Laderaum mit Rampe
  • Vollkasko mit 1500 EUR Selbstbeteiligung
  • Teilkasko mit 500 EUR Selbstbeteiligung
  • und sind selbstverständlich ordnungsgemäß versichert

Features of our Premium XL-Splitter :

  • Built in 2024, euro 6C with adblue
  • 9-gear Automatic transmission – best milage possible
  • Long wheelbase, 7m total length
  • 3-3-3 seating with benches, USB-C loading port at every bench
  • Air conditioning
  • Parktronic with 360° camera
  • LED headlights
  • Car Stereo with AUX  USB-C Inputs/ Apple Car Play/ Android Auto
  • Driver comfort seat
  • Cruise control
  • Reinforced backline compartment with loading ramp
  • Comprehensive coverage with 1500 euro deductible
  • Part insurance coverage with 500 Euro deductible
  • Proper insurance with limited liability

Features of our BLACK LUXURY XL-Splitter :

  • Built in 2021, euro 6C with adblue
  • Automatic transmission, 7G-tronic
  • Long wheelbase, 7m total length
  • 3-3-3 seating with custom seats with armrests, extra USB-C ports
  • Air conditioning
  • Parktronic with 360° Camera
  • LED headlights
  • Mercedes entertainment system 
  • Flatscreen
  • Driver comfort seat
  • Cruise control
  • Privacy glass in the back
  • Reinforced backline compartment with loading ramp
  • Comprehensive coverage with 1500 euro deductible
  • Part insurance coverage with 500 Euro deductible
  • Proper insurance with limited liability

Preisliste / Price List

days / incl kmpreis / price
(premium XL long van)
preis / price
(luxury XL long van)
each additional km
2 days / 800
420.-470.-30ct
3 days / 1.200555.-615.-30ct
4 days / 1.600700.-780.-30ct
5 days / 2.000825.-
925.-30ct
6 days / 2.400960.-1050.-30ct
7 days / 2.8001085.-
1155.-30ct
8-29 days / 400 per day155.- per day165.- per day30ct
more than 30 days 400 per day145.- per day155.- per day30ct
All prices are in euro and include tax and insurance, based on pickup and return
during our opening hours 10:00 to 17:00 from our warehouse in 44532 Lünen.

Out of hours pickup and return as well as delivery to any location in europe possible upon request.

Preise basieren auf Abholung und Rückgabe innerhalb unserer Öffnungszeiten von 10-17:00 Uhr
von unserer Station in 44532 Lünen.

Andere Termine und europaweite Lieferung selbstverständlich möglich nach schriftlicher Vereinbarung.

Questions? Bookings? Please send an email to info (at) tourvans (dot) net.

viactoria tourvans GmbH
Zum Gewerbepark 4, Tor Zwei
44532 Lünen, Germany

Telefon: +49 2306 849 20 32  (von 10-17 Uhr)

Allgemeine Geschäftsbedingungen / business conditions

der Firma victoria tourvans GmbH, zum gewerbepark 4, 44532 lünen, germany
geschäftsführer: robert dietrich – ust-id DE365344977 – amtsgericht dortmund HRB35770 

Fahrzeugzustand / Reparaturen
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in verkehrsicheren Zustand befindet, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und gegen Diebstahl zu sichern. Insbesondere hat er regelmäßig die Stände der Betriebsflüssigkeiten zu prüfen und ggf. nachzufüllen sowie den Reifendruck zu prüfen.

Die Kosten für Kraftstoff, AdBlue und Öl gehen zu Lasten des Mieters.
Reparaturen während der Mietzeit dürfen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten werden vom Vermieter getragen, sofern nicht der Mieter für die Verursachung des Schadens verantwortlich ist.

Die Notwendigkeit einer Reparatur ist jederzeit zwingend mit dem Vermieter ggf. auch über die Notfallnummer

+49 1515 74 72 599 oder +49 173 260 46 79 oder +49 2306 849 20 32

abzustimmen. Gegebenenfalls erforderlich werdende Reparaturen für die der Vermieter seine Zustimmung erklärt hat, sind nach ordnungsgemäßer Rechnungslegung durch diesen auszugleichen.

II. Reservierungen / Abbestellungen
Reservierungen erfolgen grundsätzlich schriftlich. Übernimmt der Mieter das Fahrzeug nicht spätestens drei Stunden nach der vereinbarten Zeit, besteht keine Reservierungsbindung mehr. Abbestellungen müssen schriftlich bis zu 21 Tage vor Mietbeginn erfolgen.

Bei Kündigung durch den Mieter werden folgende Stornierungskosten fällig :
bis 100 Tage vor Mietbeginn : 0% des Gesamtpreises, jedoch mindestens 50 Euro
bis 80 Tage vor Mietbeginn : 20% des Gesamtpreises, jedoch mindestens 100 Euro
bis 60 Tage vor Mietbeginn : 40% des Gesamtpreises, jedoch mindestens 250 Euro
bis 40 Tage vor Mietbeginn : 60% des Gesamtpreises, jedoch mindestens 500 Euro
bis 20 Tage vor Mietbeginn : 80% des Gesamtpreises, jedoch mindestens 500 Euro
vor Mietbeginn / während der Mietdauer : 100% des Gesamtpreises

III. Berechtigte Fahrer
Eine Abgabe des Fahrzeuges oder der Schlüssel erfolgt nur an Personen, die das gesetzliche Mindestalter sowie eine gültige Fahrerlaubnis nachweisen können.

Das Fahrzeug darf nur von den im Vertrag genannten Personen geführt werden. Diese müssen in die Bedienung eingeführt worden sein. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter auf Verlangen Namen und Anschriften aller Fahrer des Mietfahrzeuges bekannt zu geben.

Bei der Auswahl der Fahrer hat der Mieter auch eigenständig zu prüfen, ob sich der berechtigte Fahrer im Besitz einer auf dem Gebiet der BRD noch gültigen Fahrerlaubnis befindet. Hierzu hat er alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen und die notwendigen Erkundigungen einzuziehen.
Der Mieter hat Handeln des Fahrers wie eigenes zu vertreten. Der Fahrer ist insofern Erfüllungsgehilfe des Mieters, auch wenn er durch den Vermieter vermittelt wurde.

IV. Verbotene Nutzungen/Kündigungsrecht
Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden
1.1 zu Fahrschulübungen
1.2 zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Fahrveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt oder bei den dazu gehörigen Übungsfahrten,
1.3 für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings,
1.4 zur gewerblichen Personenbeförderung,
1.5 zur Weitervermietung,
1.6 zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind,
1.7 zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen,
1.8 zum Abschleppen und Schieben fremder Fahrzeuge.
Der Mieter ist verpflichtet, das Ladungsgut ordnungsgemäß zu sichern.
Bei vertragswidrigem Gebrauch oder Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses oder einer Zuwiderhandlung gegen vorgenannter Verpflichtungen ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt.

Der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der dem Vermieter auf Grund einer solchen Verletzung entsteht, bleibt unberührt. Insbesondere gilt das Kündigungsrecht, wenn es während der Mietzeit zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Mieter und Vermieter über die Verursachung nicht bedeutender Schäden an der Mietsache kommt. Überschreitet der Mieter die für die Höhe der Kautionszahlung zu Grunde gelegte voraussichtliche Kilometerleistung erheblich, so ist er verpflichtet, dies dem Vermieter sofort anzuzeigen und die Kaution entsprechend aufzustocken.

Unterlässt der Mieter die Mitteilung und/oder die Kautionsaufstockung, so hat der Vermieter ein sofortiges und fristloses Kündigungsrecht.

In sämtlichen vorgenannten Fällen bedarf es für die Kündigung keiner vorheriger Abmahnung. Der Mieter oder ein Dritter, für den der Mieter einzustehen hat, hat das Fahrzeug auf Verlangen des Vermieters sofort herauszugeben.

V. Mietpreis
Wird das Fahrzeug nicht an derselben Vermietstation zurückgegeben, an der es angemietet wurde, so ist der Mieter dem Vermieter zur Erstattung der Rückführungskosten verpflichtet, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Als Mietpreis gelten grundsätzlich die bei Anmietung gültigen Tarife, die sich aus der Preisliste TOURVANS.NET ergeben, deren Bedingungen liegen in den Geschäftslokalen des Vermieters aus und sind auf der Homepage des Vermieters www.tourvans.net ersichtlich.

Im Mietpreis nicht enthalten sind Kosten für Betanken, Benzin, Servicegebühren sowie Zustellungs- und Abholkosten. Die Preise sind aus der gesonderten Preisliste ersichtlicht, ebenso wie die Zahlungsbedingungen, Sicherheitsleistung und Kaution. Die Miete ist zu Beginn der Mietzeit fällig. Bei längeren Buchungen können Pauschalpreise ausgehandelt werden, auch kann hier ein anderes Zahlungsziel schriftlich vereinbart werden.

Alle Mietpreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe sowie die Vollkaskoversicherung mit einer Eigenbeteiligung von EUR 1.500,00 und die Teilkaskoversicherung mit einer Eigenbeteiligung von EUR 500,00.

Der Mieter hat mehrfach Eigenbeteiligungen im Falle mehrerer Unfallschäden in der Mietzeit zu zahlen. Bei mehreren Unfällen fällt die Eigenbeteiligung für jeden einzelnen Unfall an.

VI. Versicherung
Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung mit einer maximalen Deckungssumme bei Personenschäden und Sachschäden in Höhe von EUR 8 Millionen pro Person und ist auf Europa beschränkt.
Das Fahrzeug ist gem. den jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kraftfahrversicherung (AKB) haftpflichtversichert. Ausgenommen von der Versicherung ist die Verwendung der Fahrzeuge für die erlaubnispflichtige Beförderung gefährlicher Stoffe gem. § 7 GefahrgutVstr. Jeder im Rahmen des Mietvertrages vereinbarte Versicherungsschutz entfällt insbesondere, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht, wenn der Fahrer des Fahrzeuges bei Entritt des Versicherungsfalls nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat sowie bei Vorliegen des Buchstaben IX3.

VII. Unfälle/Diebstahl/Anzeigepflicht
Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigem Schaden hat der Mieter sofort die Polizei zu verständigen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter nachzuweisen.
Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich, spätestens zwei Tage nach dem Vorfall über alle Einzelheiten schriftlich unter Verwendung eines Unfallberichtes, der in allen Punkten sorgfältig und vollständig auszufüllen ist, zu unterrichten.

Unterlässt der Mieter schuldhaft die Benachrichtigung des Vermieters und /oder der Polizei, so hat er an den Vermieter eine Vertragsstrafe in Höhe des an den Unfallgegner zu erstattenden Schadens, höchstens aber EUR 500,00 zu entrichten.

Die Unfallmitteilung hat während oder auch außerhalb der Geschäftszeiten unter der Notfallnummer

+49 1515 74 72 599 oder +49 173 260 46 79  zu erfolgen.

Hat der Mieter den Vermieter unmittelbar nach Schadenseintritt verständigt, hat er ihm darüber hinaus den genauen Unfallort, Ursache, Beschädigung und den genauen Hergang des Unfalls zum frühestmöglichen Zeitpunkt schriftlich mitzuteilen.

VIII. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Vermieters, eines Vertreters oder eines Erfüllungshilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Vermieter nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe im Mietgegenstand zurückgelassen werden.

IX. Haftung des Mieters
Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzung haftet der Mieter grundsätzlich nach den Allgemeinen Haftungsregeln. Insbesondere hat der Mieter das Fahrzeug in den mangelfreien Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
Der Mieter muss insbesondere die Schadensanzeige fristgerecht und vollständig an den Vermieter übergeben, er darf den Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt haben, er darf nicht Unfallflucht begangen haben, er darf bei einem Unfall auf die Hinzuziehung der Polizei nicht verzichten, er darf keine falschen Angaben zum Unfallhergang machen.
Der Mieter und seine Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt für während der Mietzeit begangene Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Verkehrs- und Ordnungsvorschriften. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstige Kosten frei, die Behörden anlässlich solcher Verstöße von dem Vermieter erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der dem Vermieter für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden zur Ermittlung von während der Mietzeit begangenen Ordnungswidrigkeiten und Straftagen an sie richten, erhält der Vermieter von dem Mieter für jede Behördenanfrage eine Aufwandspauschale von EUR 10,00 inkl. Mehrwertsteuer, es sei denn, der Mieter weist nach, dass dem Vermieter ein geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist; dem Vermieter ist es unbenommen, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden, dies gilt insbesondere für Schäden, die auf ein Verrutschen der Ladung zurückzuführen sind.
Der Mieter hat für die Benutzung der Bundesautobahn für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Autobahnmaut zu sorgen. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen, Gebühren einschl. Säumniszuschlägen und sonstigen Nebenforderungen Kosten-, Buß- und Verwarngeldern frei, die Behörden und/oder Dritte wegen der nicht rechtzeitigen oder unvollständigen Entrichtung der Maut dem Vermieter auferlegt bzw. gegen den Vermieter geltend macht. .

X. Rückgabe des Fahrzeuges
Der Mietvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt und kann im Rahmen des Vertrages und vorheriger Zustimmung des Vermieters verlängert werden, sofern der Mieter die Verlängerung des Vermieters drei Tage vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit bekannt gibt.
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort während der üblichen Geschäftszeiten, die in dem Geschäftslokalen des Vermieters durch Aushang bekannt gemacht werden, zurückzugeben. Das Fahrzeug ist besenrein, vollgetankt und inklusive aller Schlüssel, Navigationsgeräte, Radios, Bordwerkzeugen und sonstigem Zubehör zurückgegeben.
Sondertarife gelten nur für den angebotenen Zeitraum. Soll für den verlängerten Zeitraum ein Sondertarif vereinbart werden, so bedarf dies der Zustimmung des Vermieters.
Bei Verletzung der Rückgabepflicht haften mehrere Mieter als Gesamtschuldner. Bis zum Rückgabetag werden die jeweils gültigen Mietpreise berechnet.
Gibt der Mieter das Fahrzeug – auch unverschuldet – nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an den Vermieter zurück, ist dieser berechtigt, für den über die Vertragsdauer hinausgehenden Zeitraum ein Nutzungsentgelt in Höhe des. zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen.

XI. Kündigungsberechtigung
Die Parteien sind berechtigt, die Mietverträge entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. Der Vermieter kann die Mietverträge fristlos kündigen, sofern der Mieter mehr als sieben Tage ab Fälligkeit mit seinen Zahlungen in Rückstand gerät, sich seine Vermögensverhältnisse erheblich verschlechtern oder andere wichtige Gründe eintreten.

Als solche Gründe gelten vor allem
– nicht eingelöste Bankeinzüge/Schecks,
– gegen den Mieter gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,
– mangelnde Pflege des Fahrzeuges,
– ungesachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch,
– Missachtung der Vorschriften über den Einsatz von Kraftfahrzeugen im Güterkraftverkehr und/oder
– die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietvertrages z.B. wegen zu höher Schadensquote
Kündigt der Vermieter den Mietvertrag, ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug oder die Fahrzeuge samt Fahrzeugpapiere, sämtlichen Zubehörs und aller Fahrzeugschlüssel unverzüglich an den Vermieter herauszugeben.

XII. Rückwärtsfahren und Rangieren
Rückwärtsfahren und Rangieren darf nur mit Hilfe einer zweiten Person erfolgen, die sich außerhalb des Wagens aufhält. Unterlässt der Mieter dieses, so haftet er stets uneingeschränkt im Schadensfall für den Schaden am eigenen Fahrzeug sowie an den Fahrzeugen und Gegenständen Dritter.
XIII. Kaution / Verrechnung

Der Mieter ermächtigt den Vermieter unwiderruflich alle Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages vorgelegten im Mietvertrag benannten bzw. von der vom Mieter nachträglich vorgelegten oder zusätzlich benannten Kreditkarte abzubuchen.

XIV. Datenschutzklausel
Folgende persönliche Daten des Mieters können von dem Vermieter EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und übermittelt und genutzt werden. Dies gilt mit Ausnahme der gewerblichen Zwecke:

– Name, Anschrift, Emailadresse, Fax und Telefonnummer, Handynummer, Geburtsdatum des Mieters, Fahrerlaubnisdaten, Kundenummern
– offene Forderung, die der Vermieter gegen den Mieter hat

Subjektive Werturteile, persönliche Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse werden nicht gespeichert.
Die Weitergabe der unter 1. bezeichneten persönlichen Daten darf an folgende Personen oder Unternehmen erfolgen:
– Kreditkarteninstitute
– Anwaltsbüros
– Inkassoinstitute
– Fahrzeughersteller
– sämtliche kooperierende Unternehmen

Eine Weitergabe darf nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur dann erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters der unter 2. bezeichneten Personen und Unternehmen oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Mieters nicht beeinträchtigt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn

– die bei der Anmietung gemachten Angaben unrichtig sind,
– das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach der ggf. verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird,
– vom Mieter gegebene Zahlungsmittel, wie Schecks, Wechsel, Kreditkarten, nicht eingelöst oder protestiert werden,
– Mietwagenrechnungen, die nicht bezahlt werden und/oder
– das gemietete Fahrzeug gestohlen oder beschädigt wird.

XV. Allgemeine Bestimmungen
Bei Streitigkeiten über die Auslegung des Mietvertrages ist der Deutsche Text maßgebend und Deutsches Recht anwendbar.
Die Aufrechnung gegenüber Forderungen des Vermieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mieters oder eines berechtigten Fahrers möglich.
Sämtliche Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gelten zu Gunsten und zu Lasten des berechtigten Fahrers.
Solange und soweit in dieser Vereinbarung nichts geregelt ist, sind die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes und die Vorschriften der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB 95) entsprechend anzuwenden. Dies gilt auch für sich aus dieser Vereinbarung ergebenen Unklarheiten.

XVI. Gerichtstand/Schriftform
Mündliche Nebenabsprachen entfalten keine Wirksamkeit.
Gerichtsstand ist Lünen.

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